Information für Unternehmer und Personalleiter:
Ab 1.01.2015 tritt die Mindestlohngrenze in Deutschland in Kraft. Der Mindestlohn hat vor allem Auswirkungen auf Betriebe, die mit ungelernten Arbeitskräften, Saisonarbeitskräften und Aushilfen arbeiten. Für diese steigt die Lohnsumme und damit der Betriebsaufwand. Eine Auswirkung, die auf der Hand liegt. Jedoch gibt es noch mehr Folgen, z. B. auch Folgen für die Lohnsumme derer, die eigentlich nicht unter diese Regelung fallen, weil sie schon vorher mehr verdienten.
Durch den Mindestlohn wird der Lohnabstand nämlich kleiner. Ein langjähriger…